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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 1. Juli 2009 - ThyssenKrupp Stainless/Kommission

(Rechtssache T-24/07)1

(Wettbewerb - Kartelle - Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Entscheidung, die nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags unter Anwendung der Verordnung [EG] Nr. 1/2003 einen Verstoß gegen Art. 65 KS feststellt - Legierungszuschlag - Zuständigkeit der Kommission - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Rechtskraft - Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Verjährung - Verbot der Doppelbestrafung - Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: ThyssenKrupp Stainless AG (Duisburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Klusmann und S. Thomas)

Beklagte: Kommission der Europäischen Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Castillo de la Torre, R. Sauer und O. Weber)

Gegenstand

Vollständige oder teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2006 in einem Verfahren nach Art. 65 [KS] (Sache COMP/F/39.234 - Legierungszuschlag, Neuentscheidung) und hilfsweise wegen Herabsetzung der gegen ThyssenKrupp Stainless durch diese Entscheidung verhängten Geldbuße

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die ThyssenKrupp Stainless AG trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 82 vom 14.4.2007.