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Klage, eingereicht am 7. Dezember 2009 - LG Electronics/HABM (KOMPRESSOR PLUS)

(Rechtssache T-497/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: LG Electronics, Inc. (Seoul, Republik Korea) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Blanchard)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die vorliegende Klage für zulässig zu erklären;

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. September 2009 teilweise aufzuheben, nämlich soweit darin die Beschwerde der LG ELECTRONICS gegen die Entscheidung vom 5. Februar 2009 teilweise zurückgewiesen und die angemeldete Gemeinschaftsmarke Nr. 7 282 924 hinsichtlich der Waren "elektrische Staubsauger" von der Eintragung ausgeschlossen wurde;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "KOMPRESSOR PLUS" für Waren der Klasse 7 (Anmeldung Nr. 7 282 924).

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Teilweise Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 über die Gemeinschaftsmarke.

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