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Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2013 - EuroChem MCC/Rat

(Rechtssache T-459/08)

(Dumping - Einfuhren von Ammoniumnitrat mit Ursprung in Russland - Antrag auf teilweise Interimsüberprüfung - Überprüfung wegen bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen - Normalwert - Ausfuhrpreis - Art. 1, 2 und 11 Abs. 2 und 3 der Verordnung [EG] Nr. 384/96 [jetzt Art. 1, 2 und 11 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009])

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: EuroChem Mineral and Chemical Company OAO (EuroChem MCC) (Moskau, Russland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwältin P. Vander Schueren und Rechtsanwalt B. Evtimov, dann Rechtsanwalt Evtimov und D. O'Keeffe, Solicitor)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: J.-P. Hix und B. Driessen zunächst im Beistand der Rechtsanwälte G. Berrisch und G. Wolf, dann von Rechtsanwalt Berrisch)

Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. Van Vliet und M. França) und Fertilizers Europe (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: B. O'Connor, Solicitor, und Rechtsanwalt S. Gubel)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 661/2008 des Rates vom 8. Juli 2008 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Ammoniumnitrat mit Ursprung in Russland nach einer Überprüfung wegen bevorstehenden Außerkrafttretens gemäß Artikel 11 Absatz 2 und einer teilweisen Interimsüberprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 (ABl. L 185, S. 1)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die EuroChem Mineral and Chemical Company OAO (EuroChem MCC) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die dem Rat der Europäischen Union und Fertilizers Europe entstanden sind.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 327 vom 20.12.2008.