Language of document : ECLI:EU:T:2009:18





Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 27. Januar 2009 – Intel/Kommission

(Rechtssache T‑457/08 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Wettbewerb – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs und auf einstweilige Anordnungen – Beschluss, mit dem ein Antrag auf Verschiebung des Beginns der Frist für die Erwiderung auf eine Mitteilung der Beschwerdepunkte zurückgewiesen wird – Beschluss, mit dem ein Antrag auf Anordnung der Vorlage von Schriftstücken zurückgewiesen wird – Unzulässigkeit der Klage“

Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Prima facie bestehende Zulässigkeit der Klage – Summarische Prüfung der Klage durch den für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter (Art. 242 EG; Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz, Art. 104 § 1) (vgl. Randnrn. 46-48)

Gegenstand

Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz in Bezug auf bestimmte Maßnahmen, die im Rahmen des Verfahrens nach Art. 82 EG in der Sache COMP/3‑37.990 Intel getroffen wurden.

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.