Language of document : ECLI:EU:T:2011:608





Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 20. Oktober 2011 – Eridania Sadam/Kommission

(Rechtssache T‑579/08)

„Staatliche Beihilfen – Maßnahme der italienischen Behörden, mit der die von der Zuckerraffinerie von Villasor (Italien) aufgrund einer Trockenperiode erlittenen Verluste ausgeglichen werden sollten – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird – Begründungspflicht – Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor“

1.                     Staatliche Beihilfen – Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird – Entscheidung über Beihilfen, mit denen die von einer Zuckerraffinerie aufgrund des Einbruchs der Rübenerzeugung wegen einer Trockenperiode erlittenen Verluste ausgeglichen werden sollten – Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten – Beeinträchtigung des Wettbewerbs – Begründungspflicht – Umfang (Art. 87 Abs. 1 EG und 253 EG) (vgl. Randnrn. 29-32)

2.                     Staatliche Beihilfen – Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten – Beeinträchtigung des Wettbewerbs – Beihilfe geringen Umfangs auf einem Sektor mit lebhaftem Wettbewerb – Zuckererzeugungsmarkt (Art. 87 Abs. 1 EG) (vgl. Randnrn. 37-39)

3.                     Nichtigkeitsklage – Klage, die sich gegen eine Entscheidung der Kommission richtet, mit der eine staatliche Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird – Klagegrund, der sich auf einen Irrtum in Bezug auf die Rechtsgrundlage stützt, der keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung hat – Ins Leere gehender Rechtsmittelgrund (vgl. Randnrn. 49-53)

4.                     Staatliche Beihilfen – Verbot – Ausnahmen – Wirtschaftliche Nachteile, die unmittelbar durch Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind – Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor – Beihilfen für den Ausgleich von Schäden an der landwirtschaftlichen Erzeugung oder landwirtschaftlichen Produktionsmitteln – Geltungsbereich (Art. 87 Abs. 2 Buchst. b EG; Mitteilung 2000/C 28/02 der Kommission) (vgl. Randnrn. 58, 61-71)

5.                     Staatliche Beihilfen – Verwaltungsverfahren – Pflicht der Kommission, die Beteiligten zur Äußerung aufzufordern – Ausschluss der Beteiligten vom Recht auf rechtliches Gehör (Art. 88 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 79-81)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/704/EG der Kommission vom 16. Juli 2008 über die von Italien geplante Beihilferegelung C 29/04 (ex N 328/03) zugunsten der von dem Unternehmen Sadam ISZ betriebenen Zuckerraffinerie Villasor (ABl. 2009, L 244, S. 10)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Eridania Sadam SpA trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.