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Beschluss des Gerichts vom 12. September 2013 – Yaqub/HABM

(Rechtssache T-580/12)1

(Gemeinschaftsmarke – Bestellung eines neuen Vertreters – Untätigkeit des Klägers – Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: J. Yaqub (Nottingham, Vereinigtes Königreich)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Republik Türkei

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 17. September 2012 (Sache R 2613/2011-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Republik Türkei einerseits sowie J. Yaqub und G. Yaqub andererseits

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

J. Yaqub trägt seine eigenen Kosten.

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1     ABl. C 79 vom 16.3.2013.