Beschluss des Gerichts vom 12. September 2013 – Yaqub/HABM
(Rechtssache T-580/12)1
(Gemeinschaftsmarke – Bestellung eines neuen Vertreters – Untätigkeit des Klägers – Erledigung)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: J. Yaqub (Nottingham, Vereinigtes Königreich)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Republik Türkei
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 17. September 2012 (Sache R 2613/2011-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Republik Türkei einerseits sowie J. Yaqub und G. Yaqub andererseits
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
J. Yaqub trägt seine eigenen Kosten.
________________________1 ABl. C 79 vom 16.3.2013.