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Amtsblattmitteilung

 

Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 21. März 2002 in der Rechtssache T-235/01, Georgios Caravelis gegen Europäisches Parlament1

(Aufhebungsklage ( Rücknahme der angefochtenen Handlung ( Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Griechisch

In der Rechtssache T-235/01, Georgios Caravelis, Beamter des Europäischen Parlaments mit Wohnsitz in Brüssel (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Tagaras) gegen Europäisches Parlament (Bevollmächtigte: J. F. De Wachter, C. Karamarcos und N. Korogiannakis), wegen Aufhebung der Stellenausschreibung Nr. 9186 für die Stelle des Leiters des Informationsbüros in Athen, Besoldungsgruppe A 3, hat das Gericht unter Mitwirkung des Präsidenten J. D. Cooke, des Richters R. García-Valdecasas und der Richterin P. Lindh ( Kanzler: H. Jung ( am 21. März 2002 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:

        1.Die Hauptsache hat sich erledigt.

        2.Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 331 vom 24.11.2001.