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Klage, eingereicht am 21. August 2012 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-89/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Blot und A. Tymen)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die Klägerin nicht neu einzustufen

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die ihr mit Schreiben vom 11. Mai 2012 übermittelte Entscheidung des Direktors der Direktion D der GD Humanressourcen und Sicherheit vom 10. Mai 2012, mit der ihre Beschwerde vom 25. Januar 2012 zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

soweit erforderlich, die Entscheidung vom 21. November 2011, mit der der Antrag der Klägerin vom 29. Juni 2011 abgelehnt wurde, aufzuheben;

der Beklagten aufzugeben, die notwendigen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, damit gegenüber der Klägerin die Achtung des Grundsatzes der Äquivalenz der Laufbahnen wiederhergestellt wird;

der Kommission die gesamten Kosten aufzuerlegen.