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Urteil des Gerichts vom 27. April 2022 – Correia/EWSA

(Rechtssache T-750/20)1

(Öffentlicher Dienst – Personal des EWSA – Bedienstete auf Zeit – Antrag auf Wiederherstellung der beruflichen Laufbahn – Ablehnung des Antrags – Aufhebungsklage – Ordnungsgemäßer Ablauf des Vorverfahrens – Beschwerdefrist – Rechtsschutzinteresse – Zulässigkeit – Gleichbehandlung – Rechtssicherheit – Anwartschaft auf eine Laufbahn – Kein Anspruch auf eine Wiederherstellung der beruflichen Laufbahn – Verpflichtung zur Vornahme einer Abwägung der Verdienste – Haftung – Immaterieller Schaden)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Paula Correia (Woluwe-Saint-Étienne, Belgien) (vertreten durch Rechtsanwältin L. Levi)

Beklagter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (vertreten durch M. Pascua Mateo, K. Gambino, X. Chamodraka, A. Carvajal García-Valdecasas und L. Camarena Januzec als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 270 AEUV begehrt die Klägerin erstens die Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) vom 8. April 2020, mit der ihr Antrag auf Wiederherstellung der beruflichen Laufbahn abgelehnt wurde, zweitens die Verurteilung des EWSA zur Zahlung von ausstehenden Vergütungen und abgeleiteten finanziellen Vorteilen zuzüglich Verzugszinsen und drittens den Ersatz des immateriellen Schadens, der ihr entstanden sein soll.

Tenor

Die Entscheidung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) vom 8. April 2020, mit der der Antrag von Frau Paula Correia auf Wiederherstellung der beruflichen Laufbahn abgelehnt wurde, wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der EWSA trägt die Kosten.

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1     ABl. C 53 vom 15.2.2021.