Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 23. Oktober 2013 – BQ/Rechnungshof
(Rechtssache F-39/12)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Beurteilung – Mobbing – Schadensersatz – Zulässigkeit – Fristen)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: BQ (Bereldange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: D. Abreu Caldas, S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Beklagter: Rechnungshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: T. Kennedy, B. Schäfer und I. Ní Riagáin Düro)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Rechnungshofs über die den Antrag des Klägers auf Feststellung eines rechtswidrigen Verhaltens, durch das ihm ein materieller und immaterieller Schaden zugefügt worden sei, zurückzuweisen
Tenor des Urteils
Der Rechnungshof der Europäischen Union wird verurteilt, 2 000 Euro an BQ zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
________________________1 ABl. C 138 vom 12.5.2012, S. 38.