Klage, eingereicht am 28. Dezember 2012 - Pyrox/HABM - Köb Holzheizsysteme (PYROX)
(Rechtssache T-575/12)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Pyrox GmbH (Oberhausen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Eigen)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Köb Holzheizsysteme GmbH (Wolfurt/VBG, Österreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 4. Oktober 2012 in den verbundenen Sachen R 2187/2011-1 und R-2507/2011-1 aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der im Verfahren vor dem HABM angefallenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die das Wortelement "PYROX" enthält, für Waren der Klassen 4, 7 und 11 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8 612 781
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Köb Holzheizsysteme GmbH
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wortmarke "PYROT" für Waren der Klasse 11
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Teilweise Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und vollständige Zurückweisung der Anmeldung
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
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