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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 13. Dezember 2007 - Wandschneider / Kommission

(Rechtssache F-65/05)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Beurteilungszeitraum 2003 - Anfechtungsklage - Begründung - Offensichtlicher Beurteilungsfehler)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Paolo Sequeira Wandschneider (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte G. Vandersanden und C. Ronzi, dann Rechtsanwälte G. Vandersanden, C. Ronzi und L. Levi)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: G. Berscheid und H. Tserepa-Lacombe)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Klägers für den Beurteilungszeitraum 2003 und Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 229 vom 17.9.2005, S. 32 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-282/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).