Language of document :

Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 6. Oktober 2004

in der Rechtssache T-294/02, Miguel Vicente Nuñez gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

Durchführung eines Urteils des Gerichts - Entscheidung über die Beförderung - Dienstzeit in der Besoldungsgruppe - Datum des Inkrafttretens

(Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-294/02, Miguel Vicente Nuñez, Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Kraainem (Belgien), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: C. Berardis Kayser und L. Lozano Palacios, Zustellungsanschrift in Luxemburg) wegen erstens Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Kläger im Beförderungsjahr 1998 nach Besoldungsgruppe A 5/3 zu befördern, die in Durchführung des Urteils des Gerichts vom 9. März 2000 in der Rechtssache T-10/99 erlassen wurde, soweit darin als Zeitpunkt ihres Inkrafttretens der 1. April 2000 festgesetzt wird, und zweitens Schadensersatz hat das Gericht (Dritte Kammer) unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten J. Azizi sowie der Richter M. Jaeger und F. Dehousse - Kanzler: H. Jung - am 6. Oktober 2004 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

Die Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 2002 wird aufgehoben, soweit sie nicht die Wirkung hat, Herrn Vicente Nuñez in eine Lage zu versetzen, die unter dem Gesichtspunkt seiner Dienstzeit in der Besoldungsgruppe mit der Lage vergleichbar ist, in der er sich befunden hätte, wenn er am 1. April 1998 nach Besoldungsgruppe A 5 befördert worden wäre.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.

____________

1 - ABl. C 289 vom 23.11.2002.