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Beschluss des Gerichts vom 11. Oktober 2023 – Monthisa Residencial/Kommission

(Rechtssache T-484/14)1

(Nichtigkeitsklage – Staatliche Beihilfen – Beihilfe der spanischen Behörden zugunsten bestimmter wirtschaftlicher Interessenvereinigungen [WIV] und deren Investoren – Auf bestimmte Finanzierungs-Leasingvereinbarungen für den Erwerb von Schiffen anwendbares Steuersystem [spanisches True-Lease-Modell] – Beschluss, mit dem die Beihilfe teilweise für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und teilweise ihre Rückforderung angeordnet wird – Verstoß gegen Formerfordernisse – Teilweise offensichtliche Unzulässigkeit – Selektiver Charakter – Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten – Vertrauensschutz – Rechtssicherheit – Klage, der teilweise offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Monthisa Residencial, SA (Madrid, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwälte F. de Artíñano Rodríguez de Torres und J. Martínez Muro)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch J. Carpi Badía und P. Němečková als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage gemäß Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Nichtigerklärung des Beschlusses 2014/200/EU der Kommission vom 17. Juli 2013 über die staatliche Beihilfe SA.21233 C/11 (ex NN/11, ex CP 137/06) Spaniens – Auf bestimmte Finanzierungs-Leasingvereinbarungen anwendbares Steuersystem, das auch als spanisches True-Lease-Modell bezeichnet wird (ABl. 2014, L 114, S. 1).

Tenor

Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet abgewiesen.

Die Monthisa Residencial, SA trägt die Kosten.

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1     ABl. C 261 vom 11.8.2014.