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Rechtsmittel, eingelegt am 25. November 2021 von Graham R. Watson (T-245/20) gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 15. September 2021 in den verbundenen Rechtssachen T-240/20 bis T-245/20, Arnaoutakis u. a./Parlament

(Rechtssache C-716/21 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführer: Graham R. Watson (Prozessbevollmächtigte: J. M. Martínez Gimeno, abogado, D. Sarmiento Ramírez-Escudero, abogado, E. Arnaldos Orts, abogado, F. Doumont, avocat)

Andere Partei des Verfahrens: Europäisches Parlament

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das angefochtene Urteil in vollem Umfang aufzuheben;

den Rechtsstreit zu entscheiden und die Entscheidung des Parlaments aufzuheben, soweit mit dieser sein Antrag, ihm einen Anspruch auf ein zusätzliches freiwilliges Ruhegehalt zu gewähren, abgelehnt wird, da er das erforderliche Alter von 65 Jahren nicht erreicht habe;

dem Parlament die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und des Verfahrens vor dem Gericht in der Rechtssache T-245/20 aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Mit den Rechtsmittelgründen wird gerügt: (i) die Unzuständigkeit des Präsidiums für den Beschluss des Präsidiums von 2018, insbesondere soweit mit diesem materielle Voraussetzungen für Anwartschaften vor Inkrafttreten des Statuts festgelegt würden; (ii) ein Verstoß gegen Art. 27 Abs. 2 Satz 1 des Statuts, da Anwartschaften vor dessen Inkrafttreten nicht beachtet würden; (iii) ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; (iv) Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit (Fehlen von Übergangsmaßnahmen) und den Grundsatz des Vertrauensschutzes

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