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Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts München I (Deutschland) eingereicht am 22. August 2023 - Bundesrepublik Deutschland gegen Mutua Madrileña Automovilista

(Rechtssache C-536/23, Mutua Madrileña Automovilista)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landgericht München I

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin und Berufungsklägerin: Bundesrepublik Deutschland

Beklagte und Berufungsbeklagte: Mutua Madrileña Automovilista

Vorlagefrage:

Ist Art. 13 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen1 in Verbindung mit Art. 11 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung dahin gehend auszulegen, dass auch ein Mitgliedstaat der Europäischen Union selbst als Dienstgeber, der das Entgelt seines infolge eines Verkehrsunfalls (vorübergehend) dienstunfähigen Beamten fortgezahlt hat und in die Rechte eingetreten ist, die diesem gegenüber der in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft, bei der das an diesem Unfall beteiligte Fahrzeug haftpflichtversichert ist, zustehen, die Versicherungsgesellschaft als „Geschädigter“ im Sinne der genannten Bestimmung vor dem Gericht am Wohnsitz des dienstunfähigen Beamten verklagen kann, sofern eine solche unmittelbare Klage zulässig ist?

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1 ABl. 2012, L 351, S. 1.