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Klage, eingereicht am 20. November 2009 - Europäische Kommission/New Acoustic Music und Anna Hildur Hildibrandsdottir

(Rechtssache T-464/09)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A.-M. Rouchaud-Joët, N. Bambara im Beistand von Rechtsanwältin C. Erkelens)

Beklagte: New Acoustic Music Association (Orpington, Vereinigtes Königreich), Anna Hildur Hildibrandsdottir (Orpington)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Beklagten zur Rückzahlung von 31 136,23 Euro an die Kommission zuzüglich Zinsen von 7,70 % pro Jahr ab 14. Januar 2008 bis zur endgültigen Begleichung zu verurteilen;

den Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird im Zusammenhang mit einer Finanzhilfevereinbarung unter der Vertragsnummer 2003-1895/001-001 zwischen der Europäischen Kommission (im Folgenden: Kommission) und der New Acoustic Music Association (im Folgenden: NAMA), vertreten durch Frau Anna Hildur Hildibrandsdottir, zur Durchführung der Aktion CLT2003/A1/GB-317 - European Music Roadwork im Rahmen des Programms "Kultur 2000"1 erhoben.

Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin, die Beklagten als Gesamtschuldner zur Rückzahlung des Betrags von 31 136,23 Euro zuzüglich Verzugszinsen an die Kommission zu verurteilen, der sich aus der Differenz zwischen dem Betrag, der von der Klägerin zur Umsetzung der in der Finanzhilfevereinbarung vorgesehenen Aktionen im Voraus an NAMA gezahlt wurde, und dem Betrag ergibt, der NAMA zusteht.

Zur Stützung ihrer Klage trägt die Klägerin einen Klagegrund vor. NAMA habe ihre vertraglichen Verpflichtungen dadurch verletzt, dass sie einen Teil der Vorauszahlung der Kommission nicht zurückgezahlt habe, da die tatsächlich erstattungsfähigen Kosten niedriger gewesen seien als die veranschlagten Gesamtkosten.

Sie macht geltend, dass New Acoustic Music und Frau Anna Hildur Hildibrandsdottir in ihrer Eigenschaft als Teilhaberin und bevollmächtigte Vertreterin der NAMA für den geschuldeten Betrag solidarisch hafteten.

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1 - Beschluss Nr. 508/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Februar 2000 über das Programm "Kultur 2000" (ABl. 2000, L 63, S. 1).