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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 18. Dezember 2015 – De Nicola/EIB

(Rechtssache F-37/12)1

(Öffentlicher Dienst – Personal der EIB – Mobbing – Untersuchungsverfahren – Bericht des Untersuchungsausschusses – Fehlerhafte Definition des Mobbings – Entscheidung des Präsidenten der EIB, der Beschwerde nicht stattzugeben – Aufhebung – Schadensersatzklage)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Carlo De Nicola (Strassen, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Isola)

Beklagte: Europäische Investitionsbank (Prozessbevollmächtigte: G. Nuvoli und T. Gilliams sowie Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung des Schreibens, mit dem der Präsident der EIB im Anschluss an die Stellungnahme des Ausschusses „Dignity at work“ die Beschwerde des Klägers wegen Mobbing zurückgewiesen hat, und auf Aufhebung der Ergebnisse des Berichts dieses Ausschusses, soweit darin kein Mobbing festgestellt wird

Tenor des Urteils

Die Entscheidung vom 20. Dezember 2011, mit der der Präsident der Europäischen Investitionsbank die Beschwerde von Herrn De Nicola wegen Mobbing zurückgewiesen hat, wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Europäische Investitionsbank trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Herrn De Nicola entstandenen Kosten zu tragen.

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1 ABl. C 184 vom 23.6.2012, S. 24.