Language of document :

Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 25. September 2008 - Regione Siciliana / Kommission

(Verbundene Rechtssachen T-392/03, T-408/03, T-414/03 und T-435/03)1

(Nichtigkeitsklage - EFRE - Streichung eines Zuschusses - Rückforderung der bereits gezahlten Beträge - Forderung von Verzugszinsen - Aufrechnung - Regionale oder lokale Einrichtung - Fehlendes unmittelbares Betroffensein - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Regione Siciliana (Italien) (Prozessbevollmächtigte: G. Aiello und A. Cingolo, avvocati dello Stato)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: E. de March, L. Flynn und G. Wilms im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand

In der Rechtssache T-392/03 Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 6. Oktober 2003 insoweit, als es um die Modalitäten der Rückforderung der vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für das Projekt "Diga Gibbesi" gezahlten Beträge geht, sowie der Maßnahmen, auf denen dieses Schreiben beruht und die sich aus ihm ergeben, in der Rechtssache T-408/03 Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 6. Oktober 2003 insoweit, als es um die Modalitäten der Rückforderung der vom EFRE für die Projekte "Aragona Favara" und "Piana di Catania" gezahlten Beträge geht, sowie der Maßnahmen, auf denen dieses Schreiben beruht und die sich aus ihm ergeben, insbesondere der Schreiben der Kommission vom 13. August 2003 und vom 14. August 2003, in der Rechtssache T-414/03 Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 6. Oktober 2003 insoweit, als es um die Modalitäten der Rückforderung der vom EFRE für das Projekt "Autostrada Messina Palermo" gezahlten Beträge geht, sowie der Maßnahmen, auf denen dieses Schreiben beruht und die sich aus ihm ergeben, darunter der Belastungsvermerk Nr. 3240406591 der Kommission vom 25. September 2002, und in der Rechtssache T-435/03 Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 24. Oktober 2003 über die Verrechnung der Forderungen und Schulden der Kommission im Zusammenhang mit den Zuschüssen des EFRE für die Projekte "Porto Empedocle", "Diga Gibbesi", "Autostrada Messina Palermo", "Aragona Favara" und "Piana di Catania" sowie der Maßnahmen, auf denen dieses Schreiben beruht und die sich aus ihm ergeben

Tenor

Die Klagen werden als unzulässig abgewiesen.

Die Regione Siciliana trägt die Kosten des Verfahrens.

____________

1 - ABl. C 35 vom 7.2.2004.