Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 25. Juni 2015 – EE/Kommission
(Rechtssache F-55/14)1
(Öffentlicher Dienst – Vertragsbediensteter – Nichtverlängerung eines befristeten Vertrags – Aufhebungsantrag – Verfahren zur Verlängerung – Art. 41 Abs. 2 Buchst. a der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Anspruch auf rechtliches Gehör – Verstoß – Antrag auf Schadensersatz – Immaterieller Schaden)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: EE (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Tymen)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und T. S. Bohr)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung über die Nichtverlängerung des Vertrags der Klägerin, der unbefristet hätte verlängert werden müssen
Tenor des Urteils
Die Entscheidung der Europäischen Kommission über die Nichtverlängerung des Vertrags von EE als Vertragsbedienstete, mündlich mitgeteilt am 14. Oktober 2013, bestätigt mit Schreiben vom 31. Oktober 2013 und begründet mit Schreiben vom 13. Dezember 2013, wird aufgehoben.
Die Europäische Kommission wird verurteilt, EE einen Betrag von 10 000 Euro zu zahlen.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die EE entstanden Kosten zu tragen.
____________1 ABl. C 421 vom 24.11.2014, S. 59.