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Klage, eingereicht am 28. Oktober 2013 – ZZ/Rat

(Rechtssache F-108/13)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-N. Louis und D. Abreu Caldas)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Gehaltsmitteilungen des Klägers für Januar, Februar und März 2013, erstellt in Anwendung der Entscheidung des Rates vom 20. Dezember 2012, mit der sich dieser geweigert hat, den von der Kommission vorgelegten Vorschlag einer Verordnung zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge angewandt werden, mit Wirkung vom 1. Juli 2012 zu verabschieden

Anträge

Der Kläger beantragt,

seine seit dem 15. Januar 2013 erstellten Gehaltsmitteilungen aufzuheben;

den Rat zu verurteilen, ihm die rückständigen Dienstbezüge seit dem 1. Juli 2012 nebst Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der geschuldeten Rückstände zum von der EZB festgesetzten Satz für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte zuzüglich zweier Punkte zu zahlen;

den Rat zu verurteilen, ihm einen symbolischen Euro als Ersatz des wegen der wiederholten Amtsfehler des Rates und der Anstellungsbehörde entstandenen immateriellen Schadens zu zahlen;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.