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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 25. Juni 2013 – Marcuccio /Kommission

(Rechtssache F-115/12)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Schadensersatzklage − Einrede des Parallelverfahrens − Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Gattinara)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der stillschweigenden Ablehnung des Antrags auf Ersatz des Schadens, den der Kläger aufgrund der Versendung eines Schreibens der Kommission über die Beitreibung eines Betrags von 4 875 Euro in Bezug auf die Kosten, die das Gericht dem Kläger in der Rechtssache T-241/03 auferlegt hatte, geltend macht

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Herr Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.

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1     ABl. C 26 vom 26.1.2013, S. 71.