Klage, eingereicht am 28. September 2012 - Steiff/HABM (Metallknopf im mittleren Bereich des Ohrs eines Stofftiers)
(Rechtssache T-433/12)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Margarete Steiff GmbH (Giengen an der Brenz, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Fissl)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 23. Juli 2012 in der Beschwerdesache R 1693/2011-1 aufzuheben;
die Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 439 613 des HABM aufzuheben;
dem HABM die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Positionsmarke, womit Schutz für einen glänzenden oder matten, runden Metallknopf beansprucht wird, welcher im mittleren Bereich des Ohrs eines Stofftiers angebracht ist, für Waren der Klasse 28 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 439 613
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
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