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Urteil des Gerichts vom 25. Januar 2023 – De Capitani/Rat

(Rechtssache T-163/21)1

(Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Dokumente betreffend ein laufendes Gesetzgebungsverfahren – Arbeitsgruppen des Rates – Dokumente betreffend einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen – Teilweise Verweigerung des Zugangs – Nichtigkeitsklage – Rechtsschutzinteresse – Zulässigkeit – Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahme zum Schutz des Entscheidungsprozesses)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Emilio De Capitani (Brüssel, Belgien) (vertreten durch Rechtsanwälte O. Brouwer, und S. Gallagher)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (vertreten durch J. Bauerschmidt und K. Pavlaki als Bevollmächtigte)

Streithelfer zur Unterstützung des Klägers: Königreich Belgien (vertreten durch C. Pochet, L. Van den Broeck und M. Jacobs als Bevollmächtigte), Königreich der Niederlande (vertreten durch M. Bulterman, M. H. S. Gijzen und J. Langer als Bevollmächtigte), Republik Finnland (vertreten durch M. Pere als Bevollmächtigte), Königreich Schweden (vertreten durch C. Meyer-Seitz und R. Shahsavan Eriksson als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit seiner auf Art. 263 AEUV gestützten Klage beantragt der Kläger, Herr Emilio De Capitani, die Nichtigerklärung des Beschlusses SGS 21/000067 des Rates der Europäischen Union vom 14. Januar 2021, mit dem ihm der Rat den Zugang zu bestimmten Dokumenten mit dem Code „WK“ verweigert hatte, die innerhalb der Arbeitsgruppen des Rates im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens 2016/0107 (COD) zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (ABl. 2013, L 182, S. 19) ausgetauscht worden waren.

Tenor

Der Beschluss SGS 21/000067 des Rates der Europäischen Union vom 14. Januar 2021 wird für nichtig erklärt.

Der Rat trägt seine eigenen Kosten und die Herrn Emilio De Capitani entstandenen Kosten.

Das Königreich Belgien, das Königreich der Niederlande, die Republik Finnland und das Königreich Schweden tragen ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 206 vom 31.5.2021.