Klage, eingereicht am 3. September 2021 – Rochem Group/EUIPO – Rochem Marine (ROCHEM)
(Rechtssache T-548/21)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Rochem Group AG (Zug, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Guridi Sedlak)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Rochem Marine Srl (Genua, Italien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Wortmarke ROCHEM mit Benennung der Europäischen Union – Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union Nr. 1 151 545
Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 28. Juni 2021 in der Sache R 1546/2019-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
das Verfahren bis zum Erlass eines rechtskräftigen Urteils im Verfahren vor dem Gericht Mailand gegen die italienische Marke 933481 ROCHEM MARINE (Bild) auszusetzen;
hilfsweise, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und der Beschwerdekammer des EUIPO aufzugeben, eine neue Entscheidung zu erlassen, mit der der gegen die internationale Registrierung Nr. 1 151 545 ROCHEM (Wort) gestellte Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit in den Klassen 11 und 40 zurückgewiesen wird;
dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer, sollte sie vor dem Gericht erscheinen, ihre eigenen Kosten und die Gebühren und Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 18 und Art. 64 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates
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