Language of document :

Beschluss des Gerichts vom 13. September 2017 – Deutschland/Kommission

(Rechtssache T-104/10)1

(Nichtigkeitsklage – EFRE – Kürzung einer finanziellen Beteiligung – Programm Resider II – Nichteinhaltung der Frist für den Erlass eines Beschlusses – Verletzung wesentlicher Formvorschriften – Offensichtlich begründete Klage)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Bundesrepublik Deutschland (Prozessbevollmächtigte: J. Möller und T. Henze als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt C. von Donat)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B.-R. Killmann, B. Conte und A. Steiblytė

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses K(2009) 10561 der Kommission vom 18. Dezember 2009 über die Kürzung der durch die Entscheidung K(1995) 2529 der Kommission vom 27. November 1995 gewährten Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Gemeinschaftsinitiative Resider II Saarland (1994-1999) in der Bundesrepublik Deutschland

Tenor

Der Beschluss K(2009) 10561 der Kommission vom 18. Dezember 2009 über die Kürzung der durch die Entscheidung K(1995) 2529 der Kommission vom 27. November 1995 gewährten Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Gemeinschaftsinitiative Resider II Saarland (1994-1999) in der Bundesrepublik Deutschland wird für nichtig erklärt.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.

____________

1     ABl. C 134 vom 22.5.2010.