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Klage, eingereicht am 21. März 2013 - Novomatic/HABM - Simba Toys (AFRICAN SIMBA)

(Rechtssache T-172/13)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Novomatic AG (Gumpoldskirchen, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. Mosing)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Simba Toys GmbH & Co. KG (Fürth-Stadeln, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. Januar 2013 in der Sache 157/2012-4 aufzuheben und den Widerspruch mangels Waren- und/oder Zeichenähnlichkeit in seiner Gesamtheit zurückzuweisen und die Gemeinschaftsmarkenanmeldung AFRICAN SIMBA, CTM 7534175, anmeldungsgemäß zur Registrierung zuzulassen;

dem HABM und - im Fall der schriftlichen Intervention - dem Widersprechenden die eigenen Kosten und den Ersatz der Kosten der klagenden Partei in dem Verfahren vor dem HABM und in diesem Verfahren aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "AFRICAN SIMBA" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 28 und 41 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 7 534 175

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Simba Toys GmbH & Co. KG

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Bildmarke, die das Wortelement "Simba" enthält, sowie internationale Registrierung der Wortmarke "SIMBA" für Waren der Klasse 28

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 42 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 i.V.m. Regel 22 Abs. 2 der Verordnung Nr. 2868/95 und Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009

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