Klage, eingereicht am 26. Juni 2014 – Industrias Espadafor u. a./Kommission
(Rechtssache T-478/14)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerinnen: Industrias Espadafor, SA (Granada, Spanien), Tutichip, SAU (Barcelona, Spanien); Locales, Actividades y Exclusivas Comerciales, SA (Vigo, Spanien); RNB, SL (La Pobla de Vallbona, Spanien) und Inversiones Antaviana, SA (Valencia, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. L. Buendía Sierra, E. Abad Valdenebro, R. Calvo Salinero und A. Lamadrid de Pablo)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerinnen beantragen,
den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären, soweit er verschiedene Maßnahmen, die gemäß dem Beschluss das sogenannte spanische True-Lease-Modell bilden, als eine neue und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe beurteilt;
hilfsweise, die Art. 1 und 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, in denen die Investoren der wirtschaftlichen Interessenvereinigungen als Empfänger der angeblichen Beihilfen und als einzige Adressaten der Rückforderungsanordnung bezeichnet werden;
hilfsweise, Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit damit die Rückforderung der angeblichen Beihilfen angeordnet wird;
Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit darin zur Rechtmäßigkeit privater Verträge zwischen den Investoren und anderen Marktteilnehmern Stellung genommen wird;
der Kommission die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind dieselben wie in der Rechtssache T-700/13, Bankia/Kommission.