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Urteil des Gerichts vom 23. November 2011 - bpost/Kommission

(Rechtssache T-514/09)

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren des Amts für Veröffentlichungen - Tägliche Beförderung und Zustellung des Amtsblattes, von Büchern, sonstigen Periodika und Veröffentlichungen - Ablehnung des Angebots eines Bieters und Entscheidung, den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben - Vergabekriterien - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Außervertragliche Haftung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: bpost NV van publiek recht, vormals De Post NV van publiek recht (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Martens, B. Schutyser und A. Van Vaerenbergh)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: E. Manhaeve und N. Bambara im Beistand von Rechtsanwalt P. Wytinck)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der mit Schreiben vom 17. Dezember 2009 mitgeteilten Entscheidung des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union, das von der Klägerin im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens Nr. 10234 "Tägliche Beförderung und Zustellung des Amtsblattes, von Büchern, sonstigen Periodika und Veröffentlichungen" (ABl. 2009/S 176-253034) abgegebene Angebot abzulehnen und den Auftrag an den erfolgreichen Bieter zu vergeben, und auf Schadensersatz

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die bpost NV van publiek recht trägt die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.

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1 - ABl. C 51 vom 27.2.2010.