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Klage, eingereicht am 26. April 2010 - Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission

(Rechtssache T-193/10)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Scuola Elementare Maria Montessori Srl (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Nucara)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die im Schreiben vom 15. Februar 2010 enthaltene Entscheidung der Kommission, mit der diese die Beschwerde der Klägerin zurückweist, für nichtig zu erklären;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die vorliegende Klage ist gegen die nach Ansicht der Klägerin im Schreiben vom 15. Februar 2010 enthaltene Entscheidung, mit der die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen wird, gerichtet.

Diese Beschwerde betreffe nicht nur die Befreiung von der kommunalen Grundsteuer, wie in der Rechtssache T-192/10, Pietro Ferracci/Kommission, sondern auch die teilweise Befreiung (in Höhe von 50 %) von der Körperschaftsteuer nach italienischem Steuerrecht.

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen den in der Rechtssache T-192/10 geltend gemachten.

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