Klage, eingereicht am 27. September 2022 – Société du Tour de France/EUIPO – FitX (TOUR DE X)
(Rechtssache T-604/22)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Société du Tour de France (Boulogne-Billancourt, Frankreich) (vertreten durch Rechtsanwälte T. de Haan und S. Vandezande)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: FitX Beteiligungs GmbH (Essen, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke TOUR DE X – Anmeldung Nr. 16 701 039.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 11. Juli 2022 in der Sache R 1136/2019-2.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO und der Streithelferin die Kosten einschließlich der ihr im Verfahren vor der Zweiten Beschwerdekammer entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen Art. 94 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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