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Urteil des Gerichts vom 20. Oktober 2011 - Eridania Sadam/Kommission

(Rechtssache T-579/08)

(Staatliche Beihilfen - Maßnahme der italienischen Behörden, mit der die von der Zuckerraffinerie von Villasor [Italien] aufgrund einer Trockenperiode erlittenen Verluste ausgeglichen werden sollten - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Begründungspflicht - Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Eridania Sadam SpA (Bologna, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. M. Roberti, I. Perego, B. Amabile und M. Serpone)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Rossi und B. Stromsky)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/704/EG der Kommission vom 16. Juli 2008 über die von Italien geplante Beihilferegelung C 29/04 (ex N 328/03) zugunsten der von dem Unternehmen Sadam ISZ betriebenen Zuckerraffinerie Villasor (ABl. 2009, L 244, S. 10)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Eridania Sadam SpA trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

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1 - ABl. C 44 vom 21.2.2009.