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Amtsblattmitteilung

 

Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Bundesfinanzhofes vom 27. September 2001 in dem Rechtsstreit KapHag Renditefonds 35 Spreecenter Berlin-Hellersdorf, 3. Tranche GbR gegen Finanzamt Charlottenburg.

(Rechtssache C-442/01)

Der Bundesfinanzhof ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluß vom 27. September 2001, in der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 16. November 2001, in dem Rechtsstreit KapHag Renditefonds 35 Spreecenter Berlin-Hellersdorf, 3. Tranche GbR gegen Finanzamt Charlottenburg, um Vorabentscheidung über folgende Frage:

1.Erbringt eine Personengesellschaft bei der Aufnahme eines Gesellschafters gegen Zahlung einer Bareinlage an diesen eine Leistung gegen Entgelt i.S. des Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG 1 ?

2.Liegt in diesem Fall ein Hilfsumsatz gemäß Art. 19 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 77/388/EWG vor und kann sich der Steuerpflichtige auf die Regelung des Art. 19 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 77/388/EWG berufen, wonach derartige Hilfsumsätze den Vorsteuerabzug nicht ausschließen?

OR: DE

G. Roth / 2167

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1 - ABl. L 145, S. 1.