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Rechtsmittel, eingelegt am 25. März 2013 von der Europäischen Kommission gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 15. Januar 2013 in der Rechtssache F-27/11, BO/Kommission

(Rechtssache T-174/13 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)

Anderer Verfahrensbeteiligter: BO (Amman, Jordanien)

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 15. Januar 2013 in der Rechtssache F-27/11, BO/Kommission, aufzuheben;

die von BO in der Rechtssache F-27/11 erhobene Klage abzuweisen und ihn zur Tragung der Kosten des ersten Rechtszugs zu verurteilen;

zu entscheiden, dass jede Partei ihre eigenen, durch den vorliegenden Rechtszug entstehenden Kosten trägt.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Kommission stützt ihr Rechtsmittel auf einen einzigen Rechtsmittelgrund, mit dem sie einen Verstoß gegen Art. 19 der Gemeinsamen Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Union und gegen Punkt 2.5 in Titel II Kapitel 12 („Transportkosten“) des Beschlusses der Kommission vom 2. Juli 2007 zur Festlegung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen für die Erstattung der Krankheitskosten geltend macht, da das GÖD übersehen habe, dass die Erstattung der Transportkosten nach dem genannten Punkt 2.5 zwingend ausgeschlossen sei.