Klage, eingereicht am 25. September 2007 - Kaloudis / HABM - Fédération Française de Tennis (Roland Garros SPORTSWEAR)
(Rechtssache T-380/07)
Sprache der Klageschrift: Französisch
Parteien
Kläger: Dimitrios Kaloudis (Dassia-Korfu, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Kaloudis)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Fédération Française de Tennis (Paris, Frankreich)
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 19. Juli 2007 aufzuheben;
der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke Roland Garros SPORTSWEAR Nr. 3114477 für die Klasse 25 stattzugeben;
die Kosten dem anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Kläger.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "Roland Garros SPORTSWEAR" für Waren der Klasse 25 - Anmeldung Nr. 3114477.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Fédération Française de Tennis.
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Marke "Roland Garros" für Waren der Klassen 3, 16,18, 22, 28, 32, 41 und 42.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Stattgabe des Widerspruchs für alle angegriffenen Waren.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde gilt als nicht eingelegt, weil die Beschwerdegebühr nicht fristgerecht entrichtet wurde.
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