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Klage, eingereicht am 25. September 2007 - Kaloudis / HABM - Fédération Française de Tennis (Roland Garros SPORTSWEAR)

(Rechtssache T-380/07)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Parteien

Kläger: Dimitrios Kaloudis (Dassia-Korfu, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Kaloudis)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Fédération Française de Tennis (Paris, Frankreich)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 19. Juli 2007 aufzuheben;

der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke Roland Garros SPORTSWEAR Nr. 3114477 für die Klasse 25 stattzugeben;

die Kosten dem anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Kläger.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "Roland Garros SPORTSWEAR" für Waren der Klasse 25 - Anmeldung Nr. 3114477.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Fédération Française de Tennis.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Marke "Roland Garros" für Waren der Klassen 3, 16,18, 22, 28, 32, 41 und 42.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Stattgabe des Widerspruchs für alle angegriffenen Waren.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde gilt als nicht eingelegt, weil die Beschwerdegebühr nicht fristgerecht entrichtet wurde.

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