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Klage, eingereicht am 2. Oktober 2007 - CNH Global / HABM (Bildmarke mit der Darstellung eines Traktors in rot, schwarz und grau)

(Rechtssache T-378/07)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: CNH Global NV (Amsterdam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: M. Edenborough, Barrister, und R. Harrison, Solicitor)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung Nr. R 1642/2006-1 der Ersten Beschwerdekammer insgesamt aufzuheben;

dem Harmonisierungsamt die Kosten der Antragstellerin/Klägerin im Zusammenhang mit dieser Klage aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit der Darstellung eines Traktors in rot, schwarz und grau für Waren der Klasse 12 - Anmeldung Nr. 3 944 139

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 3 der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die angemeldete Bildmarke infolge ihrer Benutzung Unterscheidungskraft erlangt habe

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