Urteil des Gerichts vom 29. September 2010 - CNH Global/HABM (Kombination der Farben rot, schwarz und grau für einen Traktor)
(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einer Kombination der Farben Rot, Schwarz und Grau besteht, die auf den äußeren Oberflächen eines Traktors angebracht sind - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlen von durch Benutzung erlangter Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 3 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009])
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: CNH Global NV (Amsterdam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: M. Edenborough, Barrister, und R. Harrison, Solicitor)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Juli 2007 (Sache R 1642/2006-1) über die Anmeldung eines Zeichens, das einen Traktor in Rot, Schwarz und Grau darstellt, als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die CNH Global NV trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 297 vom 8.12.2007.