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Klage, eingereicht am 14. April 2014 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-43/14)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Orlandi)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, die Ruhegehaltsansprüche der Klägerin gemäß den neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts im Versorgungssystem der Union anzurechnen, sowie der Entscheidung vom 19. August 2013, die Akte über die Übertragung der bei der Caisse Nationale d’Assurances Vieillesse des Travailleurs Salariés (CNAVTS) erworbenen Ruhegehaltsansprüche der Klägerin zu schließen

Anträge

Die Klägerin beantragt,

Art. 9 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts für rechtswidrig und daher unanwendbar zu erklären;

die Entscheidung vom 18. September 2013, die von der Klägerin vor ihrem Diensteintritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche im Rahmen ihrer Übertragung auf das Versorgungssystem der Organe der Europäischen Union gemäß den Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Status vom 3. März 2011 anzurechnen, aufzuheben;

die Entscheidung vom 19. August 2013, die Akte über die Übertragung der bei der Caisse Nationale d’Assurances Vieillesse des Travailleurs Salariés (CNAVTS) erworbenen Ruhegehaltsansprüche der Klägerin zu schließen, aufzuheben;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.