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Klage, eingereicht am 16. November 2023 – Apple/Kommission

(Rechtssache T-1079/23)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Apple Inc. (Cupertino, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (vertreten durch D. Beard, S. Love, J. Bourke, Barristers-at-Law, sowie Rechtsanwälte W. Knibbeler und T. van Helfeteren)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss der Europäischen Kommission vom 5. September 2023 über die Einleitung einer Marktuntersuchung in Verbindung mit iMessage gemäß Art. 16 und 17 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/19251 mit dem Aktenzeichen DMA.100022, der Apple am 6. September 2023 zugestellt wurde, insoweit aufzuheben, als er zu Unrecht von der Feststellung ausgeht, dass es sich bei iMessage um einen nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2022/1925 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation2 handelt; und

der Europäischen Kommission gemäß Art. 134 der Verfahrensordnung des Gerichts die Kosten einschließlich der Kosten etwaiger Streithelfer aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin stützt ihre Klage auf einen Rechtsmittelgrund, mit dem sie eine unzutreffende Auslegung und Anwendung der Verordnung (EU) 2022/1925 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie materielle Sachverhaltsfehler in Bezug auf die Feststellung geltend macht, dass es sich bei iMessage um einen nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdienst handele.

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1 Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (ABl. 2022, L 265, S. 1).

1 Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (ABl. 2018, L 321, S. 36).