Beschluss des Gerichts vom 5. Juni 2014 – Saf-Holland/HABM (INTEGRAL)
(Rechtssache T-217/13)1
(Gemeinschaftsmarke – Zurückweisung der Anmeldung – Zurücknahme der Anmeldung – Erledigung der Hauptsache)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Saf-Holland GmbH (Bessenbach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M.-C. Seiler)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: G. Marten und G. Schneider)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 31. Januar 2013 (Sache R 2087/2011-1) über die Anmeldung des Wortzeichens INTEGRAL als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Klägerin trägt die Kosten.
________________________1 ABl. C 189 vom 29.6.2013.