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Beschluss des Gerichts vom 5. Juni 2014 – Saf-Holland/HABM (INTEGRAL)

(Rechtssache T-217/13)1

(Gemeinschaftsmarke – Zurückweisung der Anmeldung – Zurücknahme der Anmeldung – Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Saf-Holland GmbH (Bessenbach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M.-C. Seiler)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: G. Marten und G. Schneider)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 31. Januar 2013 (Sache R 2087/2011-1) über die Anmeldung des Wortzeichens INTEGRAL als Gemeinschaftsmarke

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin trägt die Kosten.

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1     ABl. C 189 vom 29.6.2013.