Language of document : ECLI:EU:T:2015:305





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 21. Mai 2015 –
Nutrexpa/HABM – Kraft Foods Italia Intellectual Property

(Cuétara Maria ORO)

(Rechtssache T‑218/13)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Cuétara Maria ORO – Ältere Gemeinschaftsbildmarke und ältere nationale Bildmarke ORO – Teilweise Ablehnung des Antrags auf Eintragung – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Antrag auf Erbringung des Nachweises der ernsthaften Benutzung der älteren Marke in der Klageschrift – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 135 § 4; Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65 Abs. 2 und 76) (vgl. Rn. 22-24)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 29, 30, 54)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarken Cuétara Maria ORO und ORO (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 53, 56-59)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Geringe Unterscheidungskraft der älteren Marke – Auswirkung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 55)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Februar 2013 (Sache R 2455/2011‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Kraft Foods Italia Intellectual Property Srl und der Nutrexpa, SL

Tenor

1.

Die Verbindung der Rechtssache T‑218/18 mit der Rechtssache T‑271/13 wird für die Entscheidung des Rechtsstreits aufgehoben.

2.

Die Klage wird abgewiesen.

3.

Die Nutrexpa, SL trägt die Kosten.