Language of document : ECLI:EU:C:2024:135

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS

29. Januar 2024(*)

„Streichung“

In der Rechtssache C‑593/23

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Amtsgericht Düsseldorf (Deutschland) mit Beschluss vom 21. September 2023, beim Gerichtshof eingegangen am 26. September 2023, in dem Verfahren

SU

gegen

SunExpress Günes Ekspres Havacilik A.S.

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung der Generalanwältin L. Medina

folgenden

Beschluss

1        Mit Schreiben vom 12. Dezember 2023, das am 18. Dezember 2023 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen ist, hat das Amtsgericht Düsseldorf (Deutschland) dem Gerichtshof mitgeteilt, dass sich sein Vorabentscheidungsersuchen erledigt habe.

2        Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 100 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.

3        Für die Beteiligten des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren Teil des beim nationalen Gericht anhängigen Verfahrens; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.

Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:

Die Rechtssache C593/23 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

Unterschriften


*      Verfahrenssprache: Deutsch.