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Klage, eingereicht am 22. Dezember 2023 – LD/Kommission

(Rechtssache T-1184/23)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: LD (vertreten durch Rechtsanwältin M. Velardo)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung vom 22. März 2023 aufzuheben, mit der der Klägerin die Aufnahme in die Reserveliste des Auswahlverfahrens EPSO/AD/371/19 versagt wurde, in dem sie eine zur Erreichung der Mindestpunktzahl von 124/180 ungenügende Punktzahl von 98/180 erzielt hatte;

die Entscheidung vom 22. Mai 2023 aufzuheben, mit der der Antrag auf Überprüfung des Ausschlusses aus dem Auswahlverfahren EPSO/AD/371/19 zurückgewiesen wurde;

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 12. Oktober 2023 aufzuheben, mit der die Verwaltungsbeschwerde gemäß Art. 90 Abs. 2 des Statuts mit Datum vom 12. Juni 2023 nach viermonatigem Schweigen ab der Einlegung der internen Beschwerde stillschweigend zurückgewiesen wurde;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin stützt ihre Klage auf fünf Klagegründe:

Erster Klagegrund: Verstoß gegen Art. 27 des Statuts und gegen die Gleichbehandlung der Kandidaten;

Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Kandidaten; Fehlen einer objektiven Bewertung der Kandidaten und Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 und 3 von Anhang III des Statuts;

Dritter Klagegrund: Verstoß gegen die Begründungspflicht in Verbindung mit dem Grundsatz eines unparteiischen Gerichts (Art. 47 der Charta der Grundrechte);

Vierter Klagegrund: Verstoß gegen Art. 5 Abs. 5 und 6 von Anhang III des Statuts; Verstoß gegen die Vorschriften über die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses;

Fünfter Klagegrund: Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Kandidaten und Fehlen einer objektiven Bewertung aufgrund der fehlenden Beständigkeit des Prüfungsausschusses;

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