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Klage, eingereicht am 17. Juni 2011 - Fercal - Consultadoria e Serviços/HABM - Parfums Rochas (PATRIZIA ROCHA)

(Rechtssache T-360/11)

Sprache der Klageschrift: Portugiesisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Fercal - Consultadoria e Serviços, Lda (Lissabon, Portugal) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. J. Rodrigues)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Parfums Rochas SAS

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 21. April 2011 in der Sache R-2355/2010-2 in dem Nichtigkeitsverfahren Patrizia Rocha/Rochas aufzuheben und demzufolge über die Beschwerde gegen die am 27. September 2010 im Rahmen des Widerspruchs B-001559361 erlassene Entscheidung eingelegten Rechtsbehelf zu entscheiden.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Die Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: PATRIZIA ROCHA.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Parfums Rochas SAS.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: "ROCHAS".

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Die Beschwerdefrist für die Klägerin sei am 28. Januar 2011 abgelaufen.

Sie habe die Beschwerde am 27. Januar 2011, d. h. einen Tag vor Fristablauf, mit der Post versandt.

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