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Urteil des Gerichts vom 20. März 2024 – Westpole Belgium/Parlament

(Rechtssache T640/22)1

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Externe Bereitstellung von ITDienstleistungen – Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe an andere Bieter – Kriterien für den Ausschluss – Fehlen einer rechtskräftigen Gerichts- oder bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung, mit der ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht festgestellt wird – Ungewöhnlich niedriges Angebot)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Westpole Belgium (Vilvoorde, Belgien) (vertreten durch Rechtsanwalt A. Vercruysse)

Beklagter: Europäisches Parlament (vertreten durch K. Wójcik und E. Taneva als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin, die Entscheidungen des Europäischen Parlaments vom 3. Oktober 2022, den Zuschlag für Los 7 des Auftrags „PE/ITECITS 19 – External Provision of IT Services“ (externe Bereitstellung von ITDienstleistungen) an drei andere Bieter zu erteilen und dieses Los nicht an das Konsortium zu vergeben, dem die Klägerin angehört, für nichtig zu erklären sowie vor einer Entscheidung Dokumente über die Prüfung der Angebote durch den öffentlichen Auftraggeber sowohl im Hinblick auf „eine mögliche Situation des Ausschlusses“ als auch im Hinblick auf die angebotenen Preise offenzulegen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Westpole Belgium trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Europäischen Parlaments einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.

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1 ABl. C 451 vom 28.11.2022.