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Klage, eingereicht am 3. Juli 2008 - Indo International/HABM - Visual (VISUAL MAP)

(Rechtssache T-260/08)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Indo Internacional, SA (Sant Cugat del Vallés, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte X. Fàbrega Sabaté und M. Curell Aguilà)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Visual SA (Saint Apollinaire, Frankreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. April 2008 in der Sache R 700/2007-1 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "VISUAL MAP" für Dienstleistungen der Klasse 44 - Anmeldung Nr. 393 2936.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene französische Wortmarke "VISUAL" (Nr. 043 303 854) für Dienstleistungen der Klasse 44.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung in vollem Umfang.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da zwischen den einander gegenüberstehenden Marke keine Verwechslungsgefahr bestehe.

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