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Amtsblattmitteilung

 

    URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    21. April 2004

in der Rechtssache T-127/02: Concept-Anlagen u. Geräte nach "GMP" für Produktion u. Labor GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)1

(Gemeinschaftsmarke - Bildmarke mit dem Wortbestandteil "ECA" - Absolutes Eintragungshindernis - Kennzeichen einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Artikel 6ter der Pariser Verbandsübereinkunft)

    (Verfahrenssprache: Deutsch)

In der Rechtssache T-127/02, Concept-Anlagen u. Geräte nach "GMP" für Produktion u. Labor GmbH mit Sitz in Heidelberg (Deutschland), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Hodapp, gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (Bevollmächtigter: G. Schneider), wegen Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 18. Februar 2002 (Sache R 466/2000-2) über die Anmeldung eines Bildzeichens mit dem Wortbestandteil "ECA" als Gemeinschaftsmarke hat das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten H. Legal, der Richterin V. Tiili und des Richters M. Vilaras - Kanzler: J. Plingers, Verwaltungsrat - am 21. April 2004 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.    Die Klage wird abgewiesen.

2.    Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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1 - ABl. C 144 vom 15.6.2002.