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Beschluss des Gerichts vom 21. November 2023 – Lotum one/EUIPO – Playtika Santa Monica (WORDBLITZ)

(Rechtssache T-438/23)1

(Unionsmarke – Widerspruchsverfahren –  Rücknahme des Widerspruchs – Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Lotum one GmbH (Bad Nauheim, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwältin T. Hogh Holub)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vertreten durch D. Hanf als Bevollmächtigten)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Playtika Santa Monica, LLC (Henderson, Nevada, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwältinnen I. Fowler und I. Junkar)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 27. März 2023 (Sache R 1682/2021-4).

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 321 vom 11.9.2023.