Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 23. Oktober 2013 – Palleschi/Kommission
(Rechtssache F-123/12)1
(Öffentlicher Dienst – Vertragsbediensteter für Hilfstätigkeiten – Art. 3b der BSB – Antrag auf Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag als Bediensteter auf Zeit – Offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Maria-Pia Palleschi (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Gattinara)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Antrag der Klägerin auf Umwandlung ihres Vertrags als Vertragsbedienstete für Hilfstätigkeiten in einen unbefristeten Vertrag als Bedienstete auf Zeit abzulehnen
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.
Frau Palleschi trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.
____________1 ABl. C 389 vom 15.12.2012, S. 9.