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Klage, eingereicht am 26. März 2010 - Milux/HABM (REFLUXCONTROL)

(Rechtssache T-139/10)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Milux Holding SA (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Bojs)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 13. Januar 2010 in der Sache R 1134/2009-4 aufzuheben;

dem Harmonisierungsamt die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "REFLUXCONTROL" für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 9, 10 und 44.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen die Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer das Diskriminierungsverbot auf den Sachverhalt des vorliegenden Falls fehlerhaft angewandt habe; hilfsweise Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer zu Unrecht entschieden habe, dass die angemeldete Marke keine ausreichende Unterscheidungskraft besitze.

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